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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Leronoth« (11. Dezember 2007, 20:21)
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Der Spiegel
"Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" setzt bisher voraus, dass der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist, und damit ein Altersunterschied von mindestens zwei Jahren besteht. Doch nach den EU-Vorgaben macht sich nun auch strafbar, wer eine 16- oder 17- Jährige "missbraucht":...
[...]
Justizministerin Zypries hat nun zwar erklären lassen, "einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung" würden "nicht vom Gesetz erfasst" . Solche Fälle, erläutert ein Sprecher, seien "sozialadäquat" und fielen nicht unter den "Schutzzweck der Norm". In der Gesetzesbegründung, räumt das Bundesjustizministerium ein, findet sich eine solche Klarstellung bislang aber nicht."
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eztenxiar« (16. Dezember 2007, 22:29)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eztenxiar« (14. Dezember 2007, 19:03)
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Original von Celest
Ich finde es schon ein bisschen krass, dass man sich strafbar machen soll, wenn man eigene Bilder publiziert, also die eigene Sexualität auslebt (im Fall Pittsburgh)
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Denn sind wir mal ehrlich: wieviele angezeigte Vergewaltigungen sind tatsächlich passiert?
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Und ich finde dass es schon einen Unterschied macht, ob der Täter nu 18 is oder jünger, das ist schon ein enormer Entwicklungsschritt in dem Alter.
Zitat
Man kann Kinder nicht vor allem schützen. Man darf ihnen nicht ihre Eigenen Erfahrungen verwähren!!!!
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Man kann Kinder nicht vor allem schützen. Man darf ihnen nicht ihre Eigenen Erfahrungen verwähren!!!!