Hiho,
ich wusste nicht wohin mit dem Thema, da es sich um ein behördliches Problem handelt und ich mich fragte, ob hier evtl. jemand etwas in dieser Richtung arbeitet oder studiert, whatever...
Wie einige ja wissen, kümmere ich mich um einen Studenten, welcher aus Kamerun hierhergekommen ist. Ich mache halt einige schriftliche Sachen für ihn, sowie behördliche Telefonate, etc. (Sein Deutsch ist zwar gut, hat aber starken französischen Akzent und stottert dazu noch stark :-/ )
Also: Er studiert in Oldenburg, wo ich ihn jetzt auch in einem Studentenwohnheim unterbringen konnte. Zuvor wohnte er in Bremen und für mit dem Zug zur Uni. In Bremen lebte er bei Verwandten, die ihn jedoch schlecht behandelten. Er hatte nen Nebenjob und musste dann bei seiner tante noch den kompletten Hauhalt machen und die familie von vorn bis hinten bedienen. Nachts haben die ihn geweckt, damit er ihnen ein Glas Waser holt, etc...
So, da er sich nur aufgrund eines Visums in Deuutschland aufhalten darf, musste natürlich jemand eine Verpflichtungserklärung/Bürgschaft für ihn übernehmen. Das hat eine Freundin der Familie getan (Lehrerin/deutsch). Aber da er jetzt bei seiner Tante aussgezogen ist, drohen sie jetzt damit, diese Bürgschaft zurückzunehmen, wodurch er seine Aufenthaltserlaubniss verlieren würde.
Lange Rede, kurzer Sinn: Darf man einfach eine Bürgschaft wiederrufen? Bzw: Kann man die Bürgschaft dann weiterreichen? (notfalls müsst ich dass dan auf mich nehmen :-/)
Beim zuständigen Amt erreiche ich niemanden, und andere geben mir keine Auskunft, da ich nicht der Verantwortliche bin
Was kann ich wohl sonst noch tun?
HP:
http://www.braunschweig.de/rat_verwaltun…klaerungen.html
Antrag:
http://www.braunschweig.de/rat_verwaltun…erkblatt_VE.pdf
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kedyns Krähe« (21. Juli 2007, 11:06)