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Registrierungsdatum: 4. Dezember 2005
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Medivh« (3. April 2009, 19:33)
Dea ex machina
Jepp, stimmt. Erst 1997 (!) wurde ein Gesetz erlassen, dass Vergewaltigung in der Ehe überhaupt strafbar ist. Das ist echt schaurig...(...) was jedoch erschrecken soltle ist, das dieser schreckliche punkt der 'ehelichen pfilchten' auch in deutschland so ungewöhnlich nicht ist. noch in den 90ern war vergewaltigung in der ehe kein straftatbestand. und bis heute ist ein bewusstsein davon dass man auch in der ehe 'nicht muss' keine selbstverständlichkeit. Da ist der islam also kein exotischer einzelfall...
(...)
Dea ex machina
Zitat
Afghanistan stoppt dratisches Ehegesetz für Frauen
Auf internationalen Druck hin hat die afghanische Regierung ihr neues Ehegesetz vorerst auf Eis gelegt. Dies bestätigte der afghanische Außenminister Rangin Dadfar Spanta seinem deutschen Amtskollegen Frank-Walter Steinmeier (SPD) in einem Telefonat, wie eine Außenamtssprecherin am Samstag in Berlin mitteilte. Steinmeier habe in dem Gespräch mit Spanta deutlich gemacht, wie besorgt er und die internationale Staatengemeinschaft wegen des Ehegesetzes seien, hieß es weiter.
(...)
Laut Spanta habe der afghanische Präsident Hamid Karzai die Veröffentlichung des Gesetzes aufgehalten und eine juristische Überprüfung eingeleitet. Das Gesetz ist damit aber noch nicht endgültig vom Tisch.
(...)
Zitat
Der 23-jährige Journalistik-Student Sayed Perwiz Kambachsch wurde am 22. Januar 2008 zum Tode verurteilt. Nun ist die Strafe in 20 Jahre Gefängnis umgewandelt worden. Kambachschs Vergehen: Er verbreitete einen Artikel über die Rolle der Frau im Koran, den er aus dem Internet heruntergeladen hatte.
Ein Gericht in Masar-i Scharif hatte Kambachsch am 22. Januar 2008 hinter verschlossenen Türen zum Tode verurteilt. Die Richter standen offenbar unter massivem Druck durch den Rat der Mullahs sowie Beamte vor Ort. Ein Berufungsgericht in Kabul hat das Todesurteil am 21. Oktober 2008 in eine 20-jährige Gefängnisstrafe umgewandelt. Auch dieses Verfahren war nach Angaben von Kambachschs Anwalt von Unregelmäßigkeiten geprägt. Die Verteidigung durfte keine Zeugen einberufen, wie er berichtet. Das Gericht habe ausschließlich die Zeugen der Staatsanwaltschaft vernommen. Das Urteil basiere auf einer Anklage, die gegen afghanische Gesetze verstoße, so der Anwalt.
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