Sie sind nicht angemeldet.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Community-of-Darkness. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Zitat
Original von Leronoth
hmmw ann ist ein Opfer den schuldig oder unshculdig, wie bemisst du das?
ich meine wann ist eine gezielte tötung legal und wann ist sie terror?
fallen all die dinge die wir gemeinhin als terror begreifen wirklich unter diese differenzierte terrordefinition?
in wie weit sind z.B. de selbstmordanschläge der Hamas (nur n beispiel) terroranschläge, oder legitimer selbstschutz?
ich find also diese terrorbegrifflichkeit sehr schwierig, zumal wenn sie durch eine militärische operation definiert wird. Militärische operationen werden ja gemeinhin als staatliche operationen begriffen, was ja al quaida oder hamasanschläge de facto nicht sind.
Zitat
Original von Riveda
Kriegsrecht ist doch ein sehr perverser Begriff...
Zitat
Original von necrophiliac
Bombenanschläge(ohne Suizid)gegen die israelischen Besatzer(also Militärs)sind hingegen Halal(erlaubt) und verstossen auch nicht gegen das internationale Kriegsrecht.
Ja,das ist eine sehr komplizierte Sache.Das Kriegsrecht kann(je nach Landesverfassung)auch dann schon eintreten,wenn der Notstand ausgerufen wurde.Das ist halt jeweils vom genauen Wortlaut im Bezug zur Verfassung des Landes abhängig.Es ist ein SEHR schmaler Grat.Teilweise kann schon der Beschluss eine Ausgangssperre zu Verhängen,dieses Recht amtlich machen,soweit die öffentliche Ordnung von regulären Polizeikräften,hinüber zu MP,oder Sonderpolizeieinheiten übergeht.
Zitat
Original von Leronoth
Zitat
Original von necrophiliac
Bombenanschläge(ohne Suizid)gegen die israelischen Besatzer(also Militärs)sind hingegen Halal(erlaubt) und verstossen auch nicht gegen das internationale Kriegsrecht.
Das kriegsrecht tritt ja erst nach ner kriegserklärung ein, oder?
von daher ist die hauptfrage ja eher die ob die taten völkerrechtswidrig sind oder nicht. weil das kriegsrecht in dem punkt ja noch irrelevant wäre.
das würde mich halt auch mal interessieren, da ja die Intifada (in teilen) gerne mal als völkerrechtswidrig dargestellt wird.