Mittäterschaft gibt es ja auch noch, Beihilfe und Anstiftung zum Mord etc...
Es sollte natürlich nicht nur derjedinge bestraft werden, der dann letztendlich das Messer benutzte, sondern auch diejenigen die ihn dazu brachten, es hinnahmen oder unterstützten.
Es sind oft nicht nur ein paar Jahre... siehe hier:
Zitat:
Viele Menschen glauben, wer zu "Lebenslänglich" verurteilt ist, sitzt höchstens 15 Jahre hinter Gittern. Doch statistische Daten belegen, dass die Haftzeiten in Deutschland oft erheblich länger sind. Viele dieser Häftlinge sind keine Triebtäter, sondern Konflikttäter mit geringer Rückfallgefahr. Über die Frage, wie oft "Lebenslänglich" für Gefangene in Deutschland einen Tod hinter Gittern bedeutet, wird kaum diskutiert. Im Vordergrund der Berichterstattung stehen die Strafen für Kindermörder und andere Sexualtäter. Am 31. März 2001 befanden sich in deutschen Gefängnissen 1915 Inhaftierte mit dem Urteil "lebenslänglich", davon 275 in Sicherungsverwahrung (Angaben des Statistischen Bundesamtes). Wie lange sitzen zu "Lebenslänglich" verurteilte Mörder tatsächlich in Haft? Dies kann Jahrzehnte dauern, wie der Fall von Heinrich P., geschildert vom Komitee für Demokratie und Menschenrechte e.V., zeigt. Er befindet sich seit 1959 ununterbrochen in Haft.
Laut einer Erhebung des Bundesjustizministeriums für alle Länder (199

beträgt die durchschnittliche Haftzeit im Bundesdurchschnitt 19,9 Jahre. Detaillierte statistische Daten zur lebenslangen Freiheitsstrafe sind nur von den Landesjustizministerien zu erhalten. Eine standardisierte Anfrage an die Justizministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern (als Stichproben) ergab folgendes: In Bayern liegen sehr detailliert aufgeschlüsselte statistische Daten aus den Jahren 1996-2000 vor. Sie berücksichtigen nur Haftzeiten von Entlassenen. Über die tatsächliche Haftdauer der immer noch Inhaftierten gibt es keine statistischen Angaben. Zurzeit verbüßen in Bayern 248 Gefangene eine lebenslange Haftstrafe. Zwischen 1996 und 2000 wurden aus der JVA Straubing (nur von dort gibt es hierüber Daten) 25 Gefangene mit diesem Urteil entlassen, davon vier nach 15 Jahren, einer nach 37 Jahren Haft (längste Haftdauer). Die durchschnittliche Haftzeit zu "lebenslänglich" Verurteilter beträgt in Bayern 21,84 Jahre. Auch in Niedersachsen stehen nur Zahlen nach Entlassung zur Verfügung. "Statistische Unterlagen zur Vollzugsdauer der Gefangenen werden hier nicht geführt," sagt die Pressestelle des Justizministeriums. Seit 1982 sind 31 "Lebenslängliche" in Niedersachsen entlassen worden, 10 davon mit 15 Jahren, einer mit 27 Jahren Haft (längste Haftdauer).
"Lebenslänglich" muss jedoch nicht lebenslang bedeuten: Das Bundesverfassungsgericht entschied im Juni 1977 grundsätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe: "Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend (.)". (BVerfGE 45,187) Ende 2002 startet die Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden "ein Dokumentationsvorhaben bezüglich der Dauer der lebenslangen Freiheitsstrafe", in das alle Länder einbezogen sind. Geplant sind weitere jährliche Umfragen zu dieser Thematik. Die ausgefüllten Fragebögen der Länder werden über die jeweiligen Ministerien an die Kriminologische Zentralstelle weitergeleitet und dort ausgewertet.
Relevanz
Am 22.08.2002 trat das Gesetz der so genannten "vorbehaltenen Sicherungsverwahrung" in Kraft. Danach kann die an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung auch während der Haftzeit angeordnet werden. Vor August 2002 war dazu die Anordnung nur gleichzeitig mit dem Urteilsspruch möglich. Hintergrund des Gesetzes scheint die öffentliche Forderung nach härteren Maßnahmen gegen Sexual- und Gewaltstraftäter und der Schutz der Gesellschaft zu sein.
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