Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Kedyns Krähe

Kritiker ;-)

Registrierungsdatum: 12. Oktober 2004

Beiträge: 2 958

1

Samstag, 21. Juli 2007, 11:05

Problem: Student/Visum/Aufenthalt

Hiho,

ich wusste nicht wohin mit dem Thema, da es sich um ein behördliches Problem handelt und ich mich fragte, ob hier evtl. jemand etwas in dieser Richtung arbeitet oder studiert, whatever...

Wie einige ja wissen, kümmere ich mich um einen Studenten, welcher aus Kamerun hierhergekommen ist. Ich mache halt einige schriftliche Sachen für ihn, sowie behördliche Telefonate, etc. (Sein Deutsch ist zwar gut, hat aber starken französischen Akzent und stottert dazu noch stark :-/ )

Also: Er studiert in Oldenburg, wo ich ihn jetzt auch in einem Studentenwohnheim unterbringen konnte. Zuvor wohnte er in Bremen und für mit dem Zug zur Uni. In Bremen lebte er bei Verwandten, die ihn jedoch schlecht behandelten. Er hatte nen Nebenjob und musste dann bei seiner tante noch den kompletten Hauhalt machen und die familie von vorn bis hinten bedienen. Nachts haben die ihn geweckt, damit er ihnen ein Glas Waser holt, etc...

So, da er sich nur aufgrund eines Visums in Deuutschland aufhalten darf, musste natürlich jemand eine Verpflichtungserklärung/Bürgschaft für ihn übernehmen. Das hat eine Freundin der Familie getan (Lehrerin/deutsch). Aber da er jetzt bei seiner Tante aussgezogen ist, drohen sie jetzt damit, diese Bürgschaft zurückzunehmen, wodurch er seine Aufenthaltserlaubniss verlieren würde.

Lange Rede, kurzer Sinn: Darf man einfach eine Bürgschaft wiederrufen? Bzw: Kann man die Bürgschaft dann weiterreichen? (notfalls müsst ich dass dan auf mich nehmen :-/)

Beim zuständigen Amt erreiche ich niemanden, und andere geben mir keine Auskunft, da ich nicht der Verantwortliche bin ;(

Was kann ich wohl sonst noch tun?


HP: http://www.braunschweig.de/rat_verwaltun…klaerungen.html

Antrag:
http://www.braunschweig.de/rat_verwaltun…erkblatt_VE.pdf




Amerika - die Entwicklung von der Barbarei zur Dekadenz ohne Umweg über die Kultur.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kedyns Krähe« (21. Juli 2007, 11:06)

  • Zum Seitenanfang

Cthulhu

Kaputtalist

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 2 680

Geschlecht: Männlich

2

Samstag, 21. Juli 2007, 16:11

ich denke ja mal, dass es kein Problem sein wird, wenn du die Bürgschaft übernimmst.

Aber dann muss dir auch klar sein, dass du für alles haftbar gemacht werden kannst. Wenn du ihn aber gut kennst, sollte das ja kein Problem darstellen.

Im Übrigen kann Mensch auch rechtlich dagegen vorgehen, wenn er so behandelt wird. Bedienstetentätigkeiten ausführen zu müssen, um dann irgendwo leben zu dürfen ist eindeutig das Schema der Sklaverei...und wenn es so weit geht, dass er wach gemacht wird, um ein Glas Wasser zu holen, ist das eindeutig Nötigung...in der Zeit, in der er wach gemacht wurde, hätte Mensch sich auch selbst Wasser holen können...das würde ich mal prüfen, ob da nicht was geht ;-)
early bird gets the worm, but the second mouse gets the cheese
  • Zum Seitenanfang

Kedyns Krähe

Kritiker ;-)

Registrierungsdatum: 12. Oktober 2004

Beiträge: 2 958

3

Samstag, 21. Juli 2007, 18:03

Ja, das ich oder jemand aus meiner Familie Bürgschaft übernimmt steht wohl nun an. Was mich vielmehr interessiert ist, ob die jetzige Verbürgte das einfach so auflössen darf?! Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen, dass das so einfach möglich ist.

Wenn ich für einen Kreditnehmer bürge, kann ich auch nicht nach 3 Monaten sagen...so er hat das geld, ich will nicht mehr der Verbürgende sein.




Amerika - die Entwicklung von der Barbarei zur Dekadenz ohne Umweg über die Kultur.
  • Zum Seitenanfang

Cthulhu

Kaputtalist

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 2 680

Geschlecht: Männlich

4

Sonntag, 22. Juli 2007, 14:45

es ist ein Vertrag, in dessen Kriterien auch Kündigungsmöglichkeiten aufgelistet sein sollten, denke ich.
early bird gets the worm, but the second mouse gets the cheese
  • Zum Seitenanfang

Kedyns Krähe

Kritiker ;-)

Registrierungsdatum: 12. Oktober 2004

Beiträge: 2 958

5

Montag, 23. Juli 2007, 13:14

YES!!!

Hat sich erledigt, denn das Gesetzt sagt:

"Die Verpflichtung endet, wenn sie nicht ausdrücklich befristet ist, mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthalts oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde.

Nach der Visumserteilung ist ein Rücktritt des sich Verpflichtenden von der abgegebenen Verpflichtung nicht mehr möglich."

olè olè...

@lulu: danke

@rest: achja...




Amerika - die Entwicklung von der Barbarei zur Dekadenz ohne Umweg über die Kultur.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Kedyns Krähe« (23. Juli 2007, 13:20)

  • Zum Seitenanfang