Original von Leronoth
darf ich die pics dann wirklich frei verwenden? oder muss ich z.B. darauf achten dass ich sie unkommerziell nutze und etwaige lizenzbedingungen mitangeben?
wiel ich blick da doch nie durch
Du müsstest Dir auf alle Fälle keine Sorgen machen, wenn der § 104 BGB auf Dich zutreffen würde
Aber alles andere ist wirklich mit vorsicht zu genießen. Es gibt inwischen sooo viele Anwälte, dass sich einige auf das Eigentumsrecht im Internet spezialisiert haben.
Das heißt, die suchen nach Personen die Bilder ohne das Wissen derer denen die Bilder gehören abändern, anderwitig verwenden oder sogar verkaufen.
§ 98 Urhebergesetz
(1) Der Verletzte kann verlangen, daß alle rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke, die im Besitz oder Eigentum des Verletzers stehen, vernichtet werden.
(2) Statt der in Absatz 1 vorgesehenen Maßnahmen kann der Verletzte verlangen, daß ihm die Vervielfältigungsstücke, die im Eigentum des Verletzers stehen, gegen eine angemessene Vergütung überlassen werden, weiche die Herstellungskosten nicht übersteigen darf.
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Die meisten Anwälte gehen auf Unterlassung und Schadensersatz...
ggf. müsste man die ganze Sache mal ´haargenau gutachterlich durchprüfen was noch so anstehen könnte....
Aber das dauert

Wenn ich noch an die alten Rechtsklausuren zurückdenke 4 Stunden Bürgerliches Recht 13 Seiten geschrieben ...
Wenn ich in die Ferne schau, sehe ich immer noch nicht was mich in kürze erwartet. Doch sehe ich mein hier und jetzt weiß ich das ich lebe.