You are not logged in.

  • Login

Riveda

Professional

Date of registration: Dec 26th 2003

Posts: 1,151

1

Tuesday, August 9th 2005, 1:34am

Brief von der Hausverwaltung - Lärmbelästigung durch lautstarkes Herum

Das gehört zwar eigentlich nicht ins Schwafelboard, aber woanders passt es irgendwie auch nicht. Ein fähiger Moderator möge es dorthin setzen, wo er es sehen will.

Ich komme heute mit meiner Freundin aus dem Heimaturlaub nach Berlin zurück, und was muss ich im Briefkasten finden? Ein wunderbares Schreiben der Hausverwaltung, in der uns Lärmbelästigung durch lautstarkes Herumlaufen vorgeworfen wird. Sicher sind wir keine Menschen, die um 22 Uhr im Bett liegen, mitunter wird es bei uns recht spät. Allerdings läuft dann weder laute Musik noch ein lauter Fernseher. Soweit ich informiert bin, kann und darf man mir nicht vorschreiben, wann ich in meiner Wohnung zu laufen habe und wann nicht - solange dies auf eine normale Art und Weise geschieht. Das Laminat habe ich nicht verlegt und die nicht vorhandene Trittschalldämmung liegt damit auch nicht in meiner Verantwortung. So erschließt sich mir die Sachlage zumindest durch meinen gesunden Menschenverstand.

Weiß einer von euch, was das Mietrecht genau zu derartigen Fällen sagt? Für Hilfe und Information bin ich dankbar.


PS: Das Topic ist zu lang, das "Herumlaufen" wurde dummerweise abgeschnitten ^^"
"Bei vielen Menschen ist es bereits eine Unverschämtheit, wenn sie Ich sagen." (Theodor W. Adorno)
  • Go to the top of the page

Dystopie

Professional

Date of registration: Oct 11th 2003

Posts: 3,270

2

Tuesday, August 9th 2005, 10:48am

Mhh,

ich habe auch schon sowas bekommen.
Soweit ich weiss darfst Du unter der Woche bis 22 Uhr schon etwas lauter als Zimmerlaut sein, danach Zimmerlautstärke. Wenn keine Trittschalldämmung drinn ist - Vermietung sagen. Normalerweisesind die dafür verantwortlich. Bevor ich eingezogen bin haben die auch eine rein gemacht und dann erstLaminat darüber. Und sag, dass Ihr gar nicht laut seid. Habt Ihr Socken an wenn Ihr lauft?

RoB
Liebe ist wie der Wind - Man kann sie nicht sehen, aber fühlen!
  • Go to the top of the page

Kedyns Krähe

Kritiker ;-)

Date of registration: Oct 12th 2004

Posts: 2,960

3

Tuesday, August 9th 2005, 11:47am

u.a.:

Normales Laufen in der Wohnung mit Straßenschuhen ist normale Nutzung der Mietsache und rechtfertigt beim darunter wohnenden Mieter keine Mietminderung. (OLG Düsseldorf, Az. 9 U 218/96)

Da keine Mietminderung zusteht, aufgrund "normaler Nutzung der Mietsache", gibt es eigentlich kein Abmahnungsrecht. Zudem hatte der Vermieter die Pflicht, die Wohnung nach Auszug der Vormieter inspizieren zu müssen. Da er dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, kannst du ganz beruhigt Einspruch gegen das Schreiben einlegen.

Zudem meine ich, gelsen zu haben, das bei Beschwerde, der Vermieter jetzt zuständig ist, Trittschalldämmung einbauen zu lassen um die Wohnqualität wieder herzustellen!
  • Go to the top of the page

Riveda

Professional

Date of registration: Dec 26th 2003

Posts: 1,151

4

Tuesday, August 9th 2005, 11:53am

Genau was ich erwartet habe, aber ein bißchen beruhigter bin ich jetzt dennoch *g*. Tausend Dank.
"Bei vielen Menschen ist es bereits eine Unverschämtheit, wenn sie Ich sagen." (Theodor W. Adorno)
  • Go to the top of the page

Celest

Professional

Date of registration: Oct 25th 2003

Posts: 979

Gender: female

5

Friday, August 12th 2005, 10:33pm

Solche Fragen kannst du auch im Mieterverein klären lassen, muss ma glaub ich kein Mitglied sein. Ist aber von Vorteil, kost bloß glaub 40 Eier im Jahr und is immer gut, die im Rücken zu ham.
"Die Wahrheit ist ein eigenartiges und recht seltenes Phänomen.
In der Badewanne der Geschichte ähnelt sie einem Stück Seife, das man nur mit Mühe festhalten kann - vorausgesetzt, man findet es überhaupt."
  • Go to the top of the page

Thurion

Professional

Date of registration: Sep 29th 2003

Posts: 881

Gender: male

6

Tuesday, August 16th 2005, 9:13pm

Jo, Mieterverein übernimmt normalerweise auch kostenlos die Rechtsberatung (aber nur die Beratung, aber die kann schon Gold wert sein).

Ich stimme meinen Vorrednern zu. Außerdem, haben sich die Mieter unter euch schon mal persönlich bei euch beschwert?

Wenn nein, dann ist die Abmahnung auch nicht gerechtfertigt, da ihr ja von dem Sachverhalt ja sonst keine Kenntnis hättet haben können.. oder so ähnlich, hab mich jetzt in er Grammatik verannt.... ahh kassy hilf mir...
Heute ist einer dieser Tage an dem ich am liebsten im Stehen pinkle...

To be is to do (Kant). To do is to be (Sartre). Do be do be do (Sinatra).

www.trekcommand.de Star Trek Chat RPG
  • Go to the top of the page