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Calvin

Moderator/in

Date of registration: Dec 4th 2005

Posts: 2,128

1

Monday, April 24th 2006, 9:07pm

Soviel zum Thema sparen^^

Quoted

Wegen ihrer makaberen Fracht hat die Koblenzer Polizei eine Frau aus Bremerhaven gestoppt. Auf dem Rücksitz ihres Autos transportierte die 53jährige den Leichnam ihrer 90jährigen Mutter. Die Frau wollte die Leiche nach Rheinland-Pfalz zur Beerdigung bringen, offenbar um die Transportkosten des Bestatters zu sparen. Die Polizisten hatten das Fahrzeug nach einem Tip vom rheinland-pfälzischen Bestatter-Verband gestoppt. Nach Polizeiangaben war die 90jährige Frau am Samstag in Bremerhaven eines natürlichen Todes gestorben.
..."Was kostet die Welt? ... Achso ... Hm. Dann nehm ich ne kleine Coke"
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Cthulhu

Kaputtalist

Date of registration: Sep 24th 2003

Posts: 2,680

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2

Tuesday, April 25th 2006, 5:53pm

hehe...das hab ich heute morgen auf der Arbeit beim gelangweilten Blättern in ner dummen Zeitung auch schon gelesen, herrlich :)
early bird gets the worm, but the second mouse gets the cheese
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diabolos

Intermediate

Date of registration: Nov 22nd 2004

Posts: 359

Gender: male

3

Tuesday, April 25th 2006, 6:52pm

Sachen gibts die sind so makaber, dass sie schon wieder lustig sind. he he he
[GLOW=crimson]Faber est suae quisque fortunae[/GLOW]

Wollt ihr dass Vampire auch ein Heim haben dann klickt hier
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Loki

Trainee

Date of registration: Jan 15th 2006

Posts: 62

4

Tuesday, April 25th 2006, 8:19pm

Das ist doch nur die halbe Geschichte.
Was ist dann weiter passiert ?
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Cthulhu

Kaputtalist

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5

Tuesday, April 25th 2006, 11:19pm

Geldstrafe wegen Verstoß gegen das Bestattungsgesetz
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Überreflexion

Wonneproppen

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Posts: 417

6

Tuesday, April 25th 2006, 11:32pm

@ cthulhu äh... nennt mensch das jetz realistischen zynimus oder zynistischen realismus? ^^
"Im Augenblick ihrer Vollendung ist die Vernunft irrational und dumm geworden. Das Thema der Zeit ist Selbsterhaltung, während es gar kein Selbst zu erhalten gibt."
(Max Horkheimer, 'Zur Kritik der instrumentellen Vernunft')

Das lyrische Ich ist nicht zwangsläufig identisch mit dem der Autorin
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Cthulhu

Kaputtalist

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7

Tuesday, April 25th 2006, 11:48pm

ich würde es als wahnsinnig betiteln...aber es ist dennoch Fakt
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Gutgore

Trainee

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Posts: 90

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8

Wednesday, April 26th 2006, 5:44pm

bestattungsgesetz. man beachte, dass sogar der verband der bestatter eine starke lobby in der politik hat. für allen mist gibt es gesetze die die hinterbliebenen zahlen lassen.
Geschmiedet in den brodelnden Flammen des Hasses.
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mina

Professional

Date of registration: Jun 30th 2005

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9

Wednesday, April 26th 2006, 6:14pm

hab mich jetzt mal rein interesse halber (oder langweils halber) über diese gesetzte informiert ... ist ja der totale hammer ... und jede stadt hat ihre eigenen ... hier zum beispiel von berlin

§ 12
Leichenwagen
Leichen dürfen auf Straßen nur mit Fahrzeugen befördert werden, die zur
Leichenbeförderung eingerichtet sind und ausschließlich zu diesem Zweck
benutzt werden. Dies gilt nicht für die Bergung von Leichen und die Beförderung
tödlich Verunglückter von der Unfallstelle.

wusstet ihr dass man für ne leiche einen eigenen pass braucht ...
§ 11*
Leichenpass
(1) Die Beförderung einer Leiche aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit einem
Leichenpass zulässig. Die zuständige Behörde stellt den Leichenpass auf
Antrag aus. Sie ist berechtigt, die für die Ausstellung des Leichenpasses erforderlichen
Nachweise zu verlangen sowie eigene Ermittlungen anzustellen und
Auskünfte einzuholen.
(2) Leichen dürfen von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nur in das Land Berlin befördert werden, wenn aus einem Leichenpass
oder einer amtlichen Bescheinigung hervorgeht, ob der Verstorbene zum Zeitpunkt
des Todes an einer übertragbaren Krankheit gelitten hat und dass gesundheitliche
Bedenken gegen die Beförderung nicht bestehen.


Fundstelle: GVBl 1983, S. 69
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.2.2001, GVBl. 2001, S. 29
§ 14
Überführung
(1) Eine Leiche ist nach Ausstellung der Todesbescheinigung in eine Leichenhalle zu überführen, sofern nicht eine Überführung in eine andere Einrichtung zur Durchführung einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Leichenschau, ärztlicher Maßnahmen oder wissenschaftlicher Untersuchungen erfolgt. Im Falle des § 11 Abs. 2 Satz 3 darf die Überführung nach Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung vorgenommen werden. Die Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes beginnen.

(2) Zur Überführung von Leichen im Straßenverkehr dürfen nur hierfür besonders ausgestattete Leichenfahrzeuge verwendet werden.

(3) Die örtliche Ordnungsbehörde kann Ausnahmen von den Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 zulassen, wenn gesundheitliche Gefahren nicht zu befürchten sind und eine würdige Überführung gesichert ist.

(4) Für Leichen, die in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland überführt werden sollen, stellt die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes einen Leichenpass aus. Bei Überführungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ein Leichenpass auszustellen, wenn dies durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.
just because i don't care doesn't mean i don't understand ...
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Cthulhu

Kaputtalist

Date of registration: Sep 24th 2003

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10

Wednesday, April 26th 2006, 9:44pm

ich hab da mal noch Ordnungswidrigkeiten zum Thema gefunden, kann mir da mal einer Abs. 8 erklären????

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 1 Abs. 3 Bestattungsplätze ohne Genehmigung anlegt, erweitert oder wieder belegt,
2. entgegen § 4 Abs. 2 eine Leiche ohne Genehmigung auf einem privaten Bestattungsplatz bestattet,
3. entgegen § 8 Abs. 2 eine Leiche nicht bestattet oder als verantwortliche Person (§ 9) nicht bestatten lässt,
4. entgegen § 8 Abs. 4 oder 5 eine Leiche nicht ordnungsgemäß bestattet oder als verantwortliche Person bestatten lässt,
5. entgegen § 11 Abs. 2 die Leichenschau nicht unverzüglich vornimmt oder die Totenscheine nicht ausstellt oder aushändigt,
6. entgegen § 11 Abs. 4 die Leichenschau nicht unverzüglich veranlasst,
7. entgegen § 11 Abs. 5 Satz 3 den Obduktionsschein nicht ausstellt,
8. entgegen § 18 in einem Beruf des Gesundheitswesens oder im Nahrungsmittel-, Genussmittel-, Gaststätten- oder Friseurgewerbe tätig ist oder Personen in einem derartigen Beruf oder Gewerbe beschäftigt.
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HijaDeLaLuna

Mrs. Brainshaker

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11

Wednesday, April 26th 2006, 10:34pm

-.- ich wusste nich mal dass es so gesetze gibt, obwohl mir es auch nicht wirklich in den Sinn kommen würde, einen Leichnahm auf dem Rücksitz irgendwo hin zu transportieren.

Luna.
Es ist ein alter Gedanke:
je schärfer und unerbittlicher wir eine These formulieren,
desto unwiderstehlicher ruft sie nach der Antithese.

Hermann Hesse
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