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Medivh

Moderator

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 1 162

Geschlecht: Männlich

26

Donnerstag, 12. Juni 2008, 15:35

Zur Abschiebungsprolematik.
Warum abschieben, in ein Land, in dem sie durch die dort herrschenden Sitten und Traditionen, vielleicht sogar mit einer sehr milden oder gar keiner Strafe davonkommen?
Dann sollte man sie doch lieber hier, die angemessene volle Härte des deutschen Rechts spüren lassen. Das hat mehr erzieherischen Charakter als ein einfaches "gehe zurück auf Start..."
Wenn du dich mit dem Alkohol einlässt verändert sich nicht der Alkohol, der Alkohol verändert dich!
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Calvin

Moderator/in

Registrierungsdatum: 4. Dezember 2005

Beiträge: 2 128

27

Donnerstag, 12. Juni 2008, 16:16

In gewisser Weise,wenn ich drüber nachdenke,geb ich dir Recht Medi.
Die Frage ist nur,welche Härte des deutschen Staates?...
..."Was kostet die Welt? ... Achso ... Hm. Dann nehm ich ne kleine Coke"
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Satyr69

langes Elend

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 3 244

Geschlecht: Männlich

28

Donnerstag, 12. Juni 2008, 16:39

Ich glaube, bei jemanden der seine eigene Schwester umbringt, bringen selbst ein paar Jahre Gefängnis nichts. Der wird wahrscheinlich noch gefeiert, wenn er wieder rauskommt. Von wegen "Familienehre wieder hergestellt und dann das Gefängnis überstanden. Nun ist er ein ganzer Mann" In vielen Fällen sind ja noch andere männliche Verwandte beteiligt. Die werden schon für seelische Unterstützung sorgen.
Da sollte man lieber die Denkweise solcher Leute "bearbeiten". Was aber wohl eher unmöglich ist.
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Medivh

Moderator

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 1 162

Geschlecht: Männlich

29

Donnerstag, 12. Juni 2008, 17:02

Mittäterschaft gibt es ja auch noch, Beihilfe und Anstiftung zum Mord etc...
Es sollte natürlich nicht nur derjedinge bestraft werden, der dann letztendlich das Messer benutzte, sondern auch diejenigen die ihn dazu brachten, es hinnahmen oder unterstützten.

Es sind oft nicht nur ein paar Jahre... siehe hier:

Zitat:
Viele Menschen glauben, wer zu "Lebenslänglich" verurteilt ist, sitzt höchstens 15 Jahre hinter Gittern. Doch statistische Daten belegen, dass die Haftzeiten in Deutschland oft erheblich länger sind. Viele dieser Häftlinge sind keine Triebtäter, sondern Konflikttäter mit geringer Rückfallgefahr. Über die Frage, wie oft "Lebenslänglich" für Gefangene in Deutschland einen Tod hinter Gittern bedeutet, wird kaum diskutiert. Im Vordergrund der Berichterstattung stehen die Strafen für Kindermörder und andere Sexualtäter. Am 31. März 2001 befanden sich in deutschen Gefängnissen 1915 Inhaftierte mit dem Urteil "lebenslänglich", davon 275 in Sicherungsverwahrung (Angaben des Statistischen Bundesamtes). Wie lange sitzen zu "Lebenslänglich" verurteilte Mörder tatsächlich in Haft? Dies kann Jahrzehnte dauern, wie der Fall von Heinrich P., geschildert vom Komitee für Demokratie und Menschenrechte e.V., zeigt. Er befindet sich seit 1959 ununterbrochen in Haft.

Laut einer Erhebung des Bundesjustizministeriums für alle Länder (1998) beträgt die durchschnittliche Haftzeit im Bundesdurchschnitt 19,9 Jahre. Detaillierte statistische Daten zur lebenslangen Freiheitsstrafe sind nur von den Landesjustizministerien zu erhalten. Eine standardisierte Anfrage an die Justizministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern (als Stichproben) ergab folgendes: In Bayern liegen sehr detailliert aufgeschlüsselte statistische Daten aus den Jahren 1996-2000 vor. Sie berücksichtigen nur Haftzeiten von Entlassenen. Über die tatsächliche Haftdauer der immer noch Inhaftierten gibt es keine statistischen Angaben. Zurzeit verbüßen in Bayern 248 Gefangene eine lebenslange Haftstrafe. Zwischen 1996 und 2000 wurden aus der JVA Straubing (nur von dort gibt es hierüber Daten) 25 Gefangene mit diesem Urteil entlassen, davon vier nach 15 Jahren, einer nach 37 Jahren Haft (längste Haftdauer). Die durchschnittliche Haftzeit zu "lebenslänglich" Verurteilter beträgt in Bayern 21,84 Jahre. Auch in Niedersachsen stehen nur Zahlen nach Entlassung zur Verfügung. "Statistische Unterlagen zur Vollzugsdauer der Gefangenen werden hier nicht geführt," sagt die Pressestelle des Justizministeriums. Seit 1982 sind 31 "Lebenslängliche" in Niedersachsen entlassen worden, 10 davon mit 15 Jahren, einer mit 27 Jahren Haft (längste Haftdauer).

"Lebenslänglich" muss jedoch nicht lebenslang bedeuten: Das Bundesverfassungsgericht entschied im Juni 1977 grundsätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe: "Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend (.)". (BVerfGE 45,187) Ende 2002 startet die Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden "ein Dokumentationsvorhaben bezüglich der Dauer der lebenslangen Freiheitsstrafe", in das alle Länder einbezogen sind. Geplant sind weitere jährliche Umfragen zu dieser Thematik. Die ausgefüllten Fragebögen der Länder werden über die jeweiligen Ministerien an die Kriminologische Zentralstelle weitergeleitet und dort ausgewertet.



Relevanz
Am 22.08.2002 trat das Gesetz der so genannten "vorbehaltenen Sicherungsverwahrung" in Kraft. Danach kann die an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung auch während der Haftzeit angeordnet werden. Vor August 2002 war dazu die Anordnung nur gleichzeitig mit dem Urteilsspruch möglich. Hintergrund des Gesetzes scheint die öffentliche Forderung nach härteren Maßnahmen gegen Sexual- und Gewaltstraftäter und der Schutz der Gesellschaft zu sein.

Quelle: LINK
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Calvin

Moderator/in

Registrierungsdatum: 4. Dezember 2005

Beiträge: 2 128

30

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 10:52

Wenn die durchschnittliche Haftdauer bei lebenslänglich verurteilten 19,9 Jahre beträgt ist das doch im Vergleich zu anderen Ländern wirklich nicht lange? Für mich sollte Lebenslänglich auch wirklich ein Leben lang bedeuten. Mir ist klar dass das nicht mit den Menschenrechten zu vereinbaren ist und das ein Mörder (leider) auch ein Mensch ist aber hat ein Mensch,der einen anderen Menschen umbringt es wirklich verdient nochmal in die Gesellschaft eingegliedert zu werden und ein normales Leben zu führen? Meiner Meinung nach hat er das in keinster Weise verdient. Und diese ganze Sache mit "unzurechnungsfähig" halte ich in den meisten Fällen auch für eine reine Ausredensuche. Wieso sollte ein 18-jähriger der seine Schwester umgebracht hat weil die einen deutschen Freund hat als unzurechnungsfähig gelten oder garnach Jugendstrafrecht verurteilt werden? Ich bin mir GANZ GANZ sicher dass ein 18-Jähriger genauso gut weiß dass man keinen Menschen umbringen darf, wie es ein 30-jähriger weiß....

Aber eigentlich ist das wieder eine andere Baustelle,die ich nicht weiter ausführen will,sonst wirds off-topic...

Calvin
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Leronoth

Kritischer Theoretiker

Registrierungsdatum: 24. September 2003

Beiträge: 7 082

31

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 15:23

mörder sind ja leider auch menschen und da gibts dann ja leider diese menschenrechte. *wall*
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