ich weiß nicht ob wir das Thema hier schonmal hatten, aber ich fände eure Meinung zum Thema mal recht interessant. Dieses Geschwisterpaar wurde in der Vergangenheit ja schon öfters diskutiert aber jetzt reicht die Debatte bis in die politischen Kreise.
Sollte das Inzestverbot fallen? Wenn ja/nein warum?
Inzest-Streit entzweit deutsche Politik
Nur eine Frage der Moral - oder auch des Strafrechts? Ein Geschwisterpaar mit vier Kindern klagt gegen den Inzest-Paragraphen. Deshalb streiten jetzt Politiker über eine Abschaffung des Verbots: Aus SPD, FDP und Linkspartei kommt Zustimmung, die Union blockt ab.
Von Anna Reimann
Berlin - Liberal ohne Grenzen: Erst fordern sie Pornos für Jugendliche, jetzt Inzest ohne Strafe. Die Jungen Liberalen, der Nachwuchs der FDP, hat sich in den vergangenen Tagen gleich zweimal mit vorwitzigen Vorschlägen in die Schlagzeilen manövriert. Aber während der Vorstoß, Pornofilme schon ab 16 Jahren freizugeben, von Politikern, Jugendforschern und Sozialarbeitern unisono als sinnlos oder sogar gefährlich abgewatscht wurde, wird die Frage nach der Aufhebung des Inzest-Paragraphen unter Berliner Politikern ernsthaft diskutiert.
Anders als in Ländern wie Belgien, den Niederlanden, Portugal und der Türkei wird der "Beischlaf zwischen Verwandten", wie der Paragraph 173 im deutschen Strafgesetzbuch heißt, in Deutschland mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Begründet wird das Gesetz damit, dass Kinder, die bei Geschlechtsverkehr zwischen engen Verwandten gezeugt werden, mit größerer Wahrscheinlichkeit behindert sind.
Eine Strafe, die nicht ins 21. Jahrhundert passe, findet der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag. Moral lasse sich nicht mit Mitteln des Strafgesetzbuches regeln. Er wolle den Paragraph beim "Aufräumen" verstaubter Strafgesetzbücher als erstes streichen, hatte Montag in der "Welt" erklärt - und damit Zustimmung und Widerspruch bei seinen Kollegen provoziert.
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"Strafrecht auch vom Zeitgeist geprägt"
"Einer Abschaffung des Inzest-Paragraphen stimme ich auf keinen Fall zu", sagt Norbert Geis von der CSU zu SPIEGEL ONLINE. Der Schutz der Familie, die psychische Unversehrtheit der Betroffenen und der Schutz vor Krankheiten bei Kindern müsse gewährleistet werden. Würde der Fall jetzt nicht vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wäre das Inzest-Verbot eigentlich überhaupt keiner Diskussion wert - Inzest komme sehr selten vor, so Geis. Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wollte sich zu dem Thema nicht weiter äußern: Sie sehe im Moment wichtigere Themen.
Tatsächlich hat die politische Diskussion einen aktuellen Hintergrund: Die sächsischen Geschwister Susan K. und Patrick S., die vier gemeinsame Kinder gezeugt haben, wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Inzestverbot klagen. Wegen Inzest wurde Patrick S. erst zu Bewährungsstrafen, im Jahr 2005 zu zweieinhalb Jahre Gefängnis verurteilt. Zwei ihrer gemeinsamen Kinder sind behindert.
Wie Geis von der CSU ist auch Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der Union, gegen eine Abschaffung des Inzest-Paragraphen. Gehb wehrt sich dagegen, das Strafrecht wie Jerzy Montag nur unter "rechtsdogmatischen und rechtssytematischen Gesichtspunkten" zu betrachten. "Strafrecht ist immer - anders als Naturwissenschaften - auch geprägt vom Zeitgeist und dem sittlichen Empfinden einer Gesellschaft", sagt Gehb. Er sei sich sicher, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor eine natürliche Abneigung gegen Inzest habe und dafür ist, dass Geschlechtsverkehr zwischen engen Familienmitgliedern wie bisher strafbar bleibe. "Für mich persönlich hätte eine Aufhebung des Paragraphen 173 eine falsche Signalwirkung gegenüber der Öffentlichkeit." Bei dem Thema Inzest werde immer ein bitterer Nachgeschmack bleiben, so Gehb.
"Überbleibsel aus dem vergangenen Jahrhundert"
Die Union ist gegen die Abschaffung des Inzest-Paragraphen - Dieter Wiefelspütz, Rechtsexperte der SPD, indes unterstützt eine Diskussion über das Thema: Der Inzest-Paragraph entspreche einem jahrhundertealten Sittengesetz. "Ob man Menschen, die dagegen verstoßen hinter Gitter bringen muss - daran habe ich erhebliche Zweifel." Inzest verstoße gegen Moralvorstellungen. "Aber dass er kriminell ist, kann ich nicht sehen", so Wiefelspütz.
Ähnlich äußert sich Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Linkspartei im Bundestag. Es gebe keine rationalen Gründe, die für ein Verbot sprächen. Der Paragraph sei Ausdruck überkommener Moralvorstellungen, denen nicht mit Mitteln des Strafrechts begegnet werden sollte. Neskovic fühlt sich durch den Inzest-Paragraphen gar daran erinnert, dass Ehebruch und Kuppelei in Deutschland einst unter Strafe standen. "Genauso ist der Paragraph 173 ein Überbleibsel des Sexualstrafrechts aus dem vergangenen Jahrhundert."
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Schließlich sei auch die Gefahr groß, dass Kinder, die von Frauen über 40 zur Welt gebracht werden, behindert seien. "Es kommt ja auch niemand auf die Idee, das Kinderkriegen über 40 mit dieser Argumentation unter Strafe zu stellen", so Neskovic.
Quelle:
http://portal.gmx.net/de/themen/nachrich…tik,page=1.html (zuletzt abgerufen am 24.02.07) <- *g*
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