Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter sind verfassungswidrig und verletzen das Grundrecht auf Freiheit. Damit fügten sich die Karlsruher Richter dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
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Hochgefährliche Straftäter dürfen also zukünftig nur unter "sehr engen Grenzen" weiter verwahrt werden... Dann stellt sich mir die Frage, was mit den Menschenrechten der zukünftigen Opfern ist. Wobei man an diesem Urteil wohl eh kaum noch was machen kann ...